Ende der Energie­preis­bremse

Ursprünglich sollten die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme bis zum 31. März 2024 verlängert werden.

Nun aber sorgte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 15. November 2023 dafür, dass diese Hilfsmaßnahmen zur Entlastung bereits zum Ende des Jahres auslaufen. Hier die Hintergründe:

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2021 eine Ausnahmeregel der Schuldenbremse gezogen, der Bund durfte zu diesem Zweck Kredite aufnehmen.  Doch die wurden nicht vollständig verbraucht. Deshalb verschob die Ampel-Regierung die Mittel in ein vom sonstigen Haushalt getrenntes Sondervermögen: den Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Diese Umwidmung von 60 Milliarden Euro erklärte das Bundesverfassungsgericht nun aus mehreren Gründen für nichtig:

  • Laut dem BVG verstößt der Nachtragshaushalt gegen die Ausnahmeregel der Schuldenbremse. Die Regierung konnte den Zusammenhang zwischen der Corona-Krise und den Klimaprogrammen nicht schlüssig begründen.
  • In Notlagen aufgenommene Kredite kann man laut des BVGs nicht einfach unbegrenzt weiternutzen.
  • Des Weiteren kam der Beschluss zu spät: ein Nachtragshaushalt hätte zum Jahresende 2021 beschlossen werden müssen. Die Umschichtung passierte aber erst im Jahr 2022.

Der Nachtragshaushalt 2021 ist somit als verfassungswidrig erklärt worden. Damit fehlen jetzt viele Milliarden Euro für Klimavorhaben, was sich auch unmittelbar auf Verbraucher und Verbraucherinnen auswirkt.

Wir sorgen auch weiterhin für eine zuverlässige und preisgünstige Versorgung mit Strom, Gas und Wärme. Über die aktuellen Entwicklungen werden wir Sie hier informieren.

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