Einspeisemanagement

Zur optimalen Nutzung der Netze

Seit Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 hat der Ausbau von Erzeugungsanlagen stark zugenommen und immer mehr Strom wird aus Erneuerbaren Energien in die Energieversorgungsnetze eingespeist. In den letzten Jahren stoßen diese vermehrt an ihre Kapazitätsgrenzen.

Integration erneuerbarer Energien unter Aufrechterhaltung der Netzsicherheit
Ziel des Einspeisemanagements ist es, einen möglichst hohen Anteil von Strom aus Erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung unter Aufrechterhaltung der Netzsicherheit in das Netz zu integrieren, ohne dabei den gesetzlich vorgeschriebenen, unverzüglichen Netzausbau zu beeinträchtigen.

Das Einspeisemanagement ermöglicht damit eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung.

Gesetzliche Vorgaben

Hier finden die Regelungen des EEG „Einspeisemanagement“ Anwendung.

Mit der jüngsten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurden bedeutende Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen, die insbesondere den §9 EEG betreffen. Die von den Änderungen betroffenen Erzeugungsanlagen lassen sich abhängig von ihrer installierten Leistung in vier Kategorien einordnen:

Steckersolargeräte

Stecker-PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 kWp und einer Wechselrichterleistung von bis zu 0,8 kW, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden, müssen die Anforderungen des §9 EEG nicht erfüllen.

Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung < 25 kW/kWp:

Betreiber von Anlagen, die der Einspeisevergütung oder dem Mieterstromzuschlag nach §19 Abs. 1 Nr. 2 o. 3 EEG zugeordnet sind und die eine installierte Leistung von weniger als 25 kW/kWp haben, sind gemäß §9 Abs. 2 Nr. 3 EEG verpflichtet die Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt bis zum Einbau von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen gemäß §29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG auf 60 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen.

Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 25 kW/kWp und < 100 kW/kWp:

Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung ab 25 kW/kWp und weniger als 100 kW/kWp sind gemäß §9 Abs. 2 Nr. 2 EEG verpflichtet ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen (Rundsteuerempfänger) auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann. Soweit es sich um Anlagen handelt, die der Einspeisevergütung oder dem Mieterstromzuschlag nach §19 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 EEG zugeordnet sind, sind Betreiber dieser Anlagen dazu verpflichtet bis zum Einbau von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen gemäß §29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung zu reduzieren

Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW/kWp:

Betreiber von Anlagen, die eine installierte Leistung von mindestens 100 kW/kWp haben müssen sicherstellen, dass diese Anlagen mit technischen Einrichtungen ausgestattet sind (Fernwirkanlage), mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann.

Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023

Die Vorgaben des §9 EEG gelten grundsätzlich für alle Erzeugungsanlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2023.       
Für Anlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023 gilt gemäß §100 EEG bis zum Einbau von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen (gemäß §29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG), die nach damaligem Recht zum Inbetriebnahme-Zeitpunkt geltende Fassung des EEG mit den jeweiligen Anforderungen.

Meldung Anpassung 70% Regelung von bestehenden PV-Anlagen ≤ 7 kWp

Über das beigefügte Formular können Sie die Anpassungen zum Einspeisemanagement nach § 9 EEG (Aufhebung der 70% Regelung oder Ausbau des Steuergerätes) für Ihre bestehende Photovoltaikanlage melden. Eine Anpassung ist ausschließlich für bestehende Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 7 kWp möglich. Für bestehende Photovoltaikanlagen 7 kWp < P ≤ 25 kW/kWp sind die genannten Einstellungen an der Photovoltaikanlage erst mit einem Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) zulässig.
Diese intelligenten Messystem sind für Erzeugungsanlagen auf dem Markt noch nicht verfügbar.

Bitte füllen Sie für jede betreffende Photovoltaikanlage ein separates Formular aus. Mehrfachmeldungen über ein Dokument sind nicht möglich.

Funktionsweise

Bei Überlastung von Leitungen erfolgt eine zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung (Wirkleistung) von Erzeugungsanlagen. Mittels eines Signals werden die am Einspeisemanagement teilnehmenden Anlagen bei einer Überlastung des Netzes zur Absenkung ihrer Einspeiseleistung, je nach Erfordernis, auf 60 %, 30 % oder 0 % ihrer Nennleistung aufgefordert. Sobald die kritische Netzsituation beendet ist, wird erneut ein Signal zur vollen Einspeisung (100 %-Signal) oder zur Erhöhung der Einspeiseleistung (z. B. von 0 % auf 60 %) gesendet. Das Signal wird von einer Empfangseinrichtung (z. B. Rundsteuerempfänger) an die Anlagensteuerung weitergeleitet und automatisiert verarbeitet. Das Einspeisemanagement ermöglicht dabei eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von EEG und KWK-G-Strom, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Zudem verhindert sie in den überwiegenden Fällen eine Abschaltung von Erzeugungsanlagen über Sofort-AUS.

Hierbei bedient sich die Maintal-Werke GmbH der Rundsteuertechnik und der Fernwirktechnik.

Veröffentlichung von Einspeisemanagement / Redispatch 2.0 Maßnahmen

Bis zum heutigen Tag mussten wir noch keine Maßnahme im Bereich des Einspeisemanagements ankündigen und im Anschluss durchführen.

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