Einspeisemanagement

Zur optimalen Nutzung der Netze

Seit Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 hat der Ausbau von Erzeugungsanlagen stark zugenommen und immer mehr Strom wird aus Erneuerbaren Energien in die Energieversorgungsnetze eingespeist. In den letzten Jahren stoßen diese vermehrt an ihre Kapazitätsgrenzen.

Integration erneuerbarer Energien unter Aufrechterhaltung der Netzsicherheit
Ziel des Einspeisemanagements ist es, einen möglichst hohen Anteil von Strom aus Erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung unter Aufrechterhaltung der Netzsicherheit in das Netz zu integrieren, ohne dabei den gesetzlich vorgeschriebenen, unverzüglichen Netzausbau zu beeinträchtigen.

Das Einspeisemanagement ermöglicht damit eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung.

Gesetzliche Vorgaben

Hier finden die Regelungen des EEG „Einspeisemanagement“ Anwendung:

Gemäß EEG sind Anlagenbetreiber(innen) von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen verpflichtet, ihre Anlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW/kWp mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.

Des Weiteren schreibt der Gesetzgeber im EEG für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen) eine detaillierte Leistungseinteilung vor:

Anlagenbetreiber(innen) einer Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung 25 kW/kWp < P ≤ 100 kW/kWp müssen diese mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.

Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen bis einschließlich 25 kWp mit Inbetriebnahme ab 15.09.2022 müssen keine Vorgaben zum Einspeisemanagement erfüllen.

Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen von Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung ≤ 7kWp können Anpassungen zum Einspeisemanagement (Aufhebung der 70% Regelung oder Ausbau des Steuergerätes) an Ihrer Erzeugungsanlage vornehmen.

Anlagenbetreiber(innen) einer Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung  7kWp < P ≤ 25 kWp mit Inbetriebnahme bis zum einschließlich 14.09.2023 dürfen die Anpassungen zum Einspeisemanagement (Aufhebung der 70% Regelung oder Ausbau des Steuergerätes) erst nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) vornehmen. Diese intelligenten Messystem sind für Erzeugungsanlagen auf dem Markt noch nicht verfügbar.

Meldung Anpassung 70% Regelung von bestehenden PV-Anlagen ≤ 7 kWp

Über das beigefügte Formular können Sie die Anpassungen zum Einspeisemanagement nach § 9 EEG (Aufhebung der 70% Regelung oder Ausbau des Steuergerätes) für Ihre bestehende Photovoltaikanlage melden. Eine Anpassung ist ausschließlich für bestehende Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 7 kWp möglich. Für bestehende Photovoltaikanlagen 7 kWp < P ≤ 25 kW/kWp sind die genannten Einstellungen an der Photovoltaikanlage erst mit einem Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) zulässig.
Diese intelligenten Messystem sind für Erzeugungsanlagen auf dem Markt noch nicht verfügbar.

Bitte füllen Sie für jede betreffende Photovoltaikanlage ein separates Formular aus. Mehrfachmeldungen über ein Dokument sind nicht möglich.

Funktionsweise

Bei Überlastung von Leitungen erfolgt eine zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung (Wirkleistung) von Erzeugungsanlagen. Mittels eines Signals werden die am Einspeisemanagement teilnehmenden Anlagen bei einer Überlastung des Netzes zur Absenkung ihrer Einspeiseleistung, je nach Erfordernis, auf 60 %, 30 % oder 0 % ihrer Nennleistung aufgefordert. Sobald die kritische Netzsituation beendet ist, wird erneut ein Signal zur vollen Einspeisung (100 %-Signal) oder zur Erhöhung der Einspeiseleistung (z. B. von 0 % auf 60 %) gesendet. Das Signal wird von einer Empfangseinrichtung (z. B. Rundsteuerempfänger) an die Anlagensteuerung weitergeleitet und automatisiert verarbeitet. Das Einspeisemanagement ermöglicht dabei eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von EEG und KWK-G-Strom, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Zudem verhindert sie in den überwiegenden Fällen eine Abschaltung von Erzeugungsanlagen über Sofort-AUS.

Hierbei bedient sich die Maintal-Werke GmbH der Rundsteuertechnik und der Fernwirktechnik.

Veröffentlichung von Einspeisemanagement / Redispatch 2.0 Maßnahmen

Bis zum heutigen Tag mussten wir noch keine Maßnahme im Bereich des Einspeisemanagements ankündigen und im Anschluss durchführen.

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