Informationen für Elektroinstallateure
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Hinweis §14a EnWG ab 01.01.2024
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG (Private Ladepunkte, Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z. B. Heizstäbe),Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte) etc.
mit einer Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden, gehören gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Zusätzlich zur Anmeldepflicht müssen steuerbare Verbrauchseinrichtung u.a. Technische Anforderungen zur Steuerung erfüllen.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Technischer Hinweis §14a EnWG ab 01.01.2024.pdf
Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) "Technische Vorgaben"
Zum 25.02.2025 sind Änderungen im EEG zum Einspeisemanagement (§9 EEG) in Kraft getreten. Bitte berücksichtigen Sie folgende Änderungen.
Gemäß §9 EEG müssen Anlagenbetreiber bis zum Einbau von intelligenten Messsystemen und den dazugehörigen Steuereinrichtungen
a.) Bei einer Anlagenleistung < 25 kW/kWp ihre maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen (§9 Abs. 2 Nr. 3 EEG)
b.) Bei einer Anlagenleistung ≥ 25 kW/kWp und < 100 kW/kWp ihre Anlage mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung reduzieren kann (Rundsteuerempfänger) und ihre maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen (§9 Abs. 2 Nr. 2a u. 2b EEG)
c.) Bei einer Anlagenleistung ≥ 100 kW/kWp ihre Anlage mit einer technischen Einrichtung ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung reduzieren kann und die Ist-Einspeisung abrufen kann (§9 Abs. 2 Nr. 1 EEG)
Weitere Informationen zum Einspeisemanagment
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Ihre Ansprechpartner | |
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06181/94106-92 |
Felix Nolte |
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E-Mail: kai.vahnenbruck@maintal-werke.de
Markus Heuser
Tel: 06181/94106-90
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