Strom-Netz-Betrieb

Auf den untergeordneten Seiten stellen wir Informationen zum Netzbetrieb Strom zur Verfügung.

Die Maintal-Werke kommen den Veröffentlichungspflichten gemäß EnWG vom 13.07.2005, sowie den dazugehörigen Verordnungen und gemäß EEG, § 15 (2) vom 07.11.2006 damit nach. Unser Netzgebiet entspricht dem Stadtgebiet der Stadt Maintal mit der Postleitzahl 63477. Zum Stadtgebiet gehören die Ortsteile Dörnigheim, Bischofsheim, Hochstadt und Wachenbuchen.

Die Maintal-Werke GmbH stellt ihr Stromnetz anderen Unternehmen diskriminierungsfrei für die Belieferung von Kunden zur Verfügung.

Die Maintal-Werke GmbH macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (Az. BK6-06-009) Gebrauch. Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.

Der Grundversorger für Strom im Netzgebiet der Maintal-Werke GmbH nach § 36 Abs. 2 und § 118 Abs. 3 EnWG ist die Maintal-Werke GmbH bis zum 31.12.2024. Für den Zeitraum bis  31.12.2027 wurde ebenfalls die Maintal-Werke GmbH festgestellt.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag und Pachtrahmenvertrag Messeinrichtungen

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG getroffen worden ist. Der Messstellenbetrieb umfasst folgende Aufgaben: Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und fristgerechten Datenübertragung. Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb an einer im Netzgebiet der Maintal-Werke  gelegenen Messstelle von einem dritten Messstellenbetreiber durchgeführt werden.

Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Bezug nehmend auf die Festlegungen der Bundesnetzagentur (Az. Bk6-17-042 und Bk7-17-026 vom 23.08.2017) stellt die Maintal-Werke GmbH die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Verträge als Download bereit. Laut Festlegung ist die Annahme des Vertrages in Textform ausreichend, ein Ausfüllen des Vertragsdokuments inklusive Vertragsunterzeichnung ist nicht vorgesehen. Für den Abschluss des Vertrages senden Sie uns bitte per E-Mail folgende Bestätigung:


Wir bestätigen Ihnen, dass der beigefügte Messtellenbetreiberrahmenvertrag Strom zwischen Messstellenbetreiber:

Name MSB,
Str. HNr. MSB,
PLZ Ort MSB
BDEW-Codenummer: MSB Strom

und

Netzbetreiber:

Maintal-Werke GmbH,
Neckarstraße 7,
63477 Maintal
BDEW-Codenummer: 9907047000004

zum [Datum xx.xx.xxxx] in Kraft tritt.


Bitte fügen Sie dieser Erklärung, neben dem Vertrag, Ihr aktuelles Datenblatt sowie Ihre Zertifikate für den verschlüsselten Datenaustausch bei.

Geräteübernahme im Rahmen eines Messstellenbetreiberwechsels

Wenn Sie im Eigentum der Maintal-Werke GmbH stehende Messeinrichtungen oder Teile von Messeinrichtungen im Rahmen der Übernahme des Messstellenbetriebes nutzen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit.

Netzstrukturdaten

Weitere Informationen:

Gas
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