Strom-Netz-Betrieb
Auf den untergeordneten Seiten stellen wir Informationen zum Netzbetrieb Strom zur Verfügung.
Die Maintal-Werke kommen den Veröffentlichungspflichten gemäß EnWG vom 13.07.2005, sowie den dazugehörigen Verordnungen und gemäß EEG, § 15 (2) vom 07.11.2006 damit nach. Unser Netzgebiet entspricht dem Stadtgebiet der Stadt Maintal mit der Postleitzahl 63477. Zum Stadtgebiet gehören die Ortsteile Dörnigheim, Bischofsheim, Hochstadt und Wachenbuchen.
Die Maintal-Werke GmbH stellt ihr Stromnetz anderen Unternehmen diskriminierungsfrei für die Belieferung von Kunden zur Verfügung.
Die Maintal-Werke GmbH macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (Az. BK6-06-009) Gebrauch. Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.
Der Grundversorger für Strom im Netzgebiet der Maintal-Werke GmbH nach § 36 Abs. 2 und § 118 Abs. 3 EnWG ist die Maintal-Werke GmbH bis zum 31.12.2024. Für den Zeitraum bis 31.12.2027 wurde ebenfalls die Maintal-Werke GmbH festgestellt.
Netzzugang
Lieferantenrahmenvertrag
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Anlage a (Preisblatt)
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Anlage b (Kontaktdatenblatt, Excel)
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Anlage c (EDI-Vereinbarung)
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Anlage d (Sperrauftrag, Excel)
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Anlage e (Zuordnungsvereinbarung)
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EDIFACT - Zertifikate
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Zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft nach § 13 b Abs. 2 Nr. 5 b und Abs. 5 UstG finden Sie hier unsere aktuelle Wiederverkäuferbescheinigung USt1TH
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Netznutzungsentgelte
vermiedene Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV
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Netznutzungsentgelte für Kunden mit bzw. ohne Leistungsmessung und Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung 2024
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(vorläufige) Netznutzungsentgelte für Kunden mit bzw. ohne Leistungsmessung und Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung 2025
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Messstellenbetreiberrahmenvertrag und Pachtrahmenvertrag Messeinrichtungen
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG getroffen worden ist. Der Messstellenbetrieb umfasst folgende Aufgaben: Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und fristgerechten Datenübertragung. Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb an einer im Netzgebiet der Maintal-Werke gelegenen Messstelle von einem dritten Messstellenbetreiber durchgeführt werden.
Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Bezug nehmend auf die Festlegungen der Bundesnetzagentur (Az. Bk6-17-042 und Bk7-17-026 vom 23.08.2017) stellt die Maintal-Werke GmbH die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Verträge als Download bereit. Laut Festlegung ist die Annahme des Vertrages in Textform ausreichend, ein Ausfüllen des Vertragsdokuments inklusive Vertragsunterzeichnung ist nicht vorgesehen. Für den Abschluss des Vertrages senden Sie uns bitte per E-Mail folgende Bestätigung:
Wir bestätigen Ihnen, dass der beigefügte Messtellenbetreiberrahmenvertrag Strom zwischen Messstellenbetreiber:
Name MSB,
Str. HNr. MSB,
PLZ Ort MSB
BDEW-Codenummer: MSB Strom
und
Netzbetreiber:
Maintal-Werke GmbH,
Neckarstraße 7,
63477 Maintal
BDEW-Codenummer: 9907047000004
zum [Datum xx.xx.xxxx] in Kraft tritt.
Bitte fügen Sie dieser Erklärung, neben dem Vertrag, Ihr aktuelles Datenblatt sowie Ihre Zertifikate für den verschlüsselten Datenaustausch bei.
Geräteübernahme im Rahmen eines Messstellenbetreiberwechsels
Wenn Sie im Eigentum der Maintal-Werke GmbH stehende Messeinrichtungen oder Teile von Messeinrichtungen im Rahmen der Übernahme des Messstellenbetriebes nutzen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit.
Messstellenbetreibervertrag
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Anlage A Preisblatt
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Anlage B Kontaktdatenblatt
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Anlage C Kommunikationsdatenblatt Messstellenbetrieb
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Anlage D EDI Vereinbarung
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Bestätigung Messstellenbetreiberrahmenvertrag
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Netzstrukturdaten
Strukturmerkmale nach §27 StromNEV
Stromkreislängen, installierte Leistung, Entnahme, Anschlusspunkte, Einwohner, Flächenangaben
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Netzverluste 2023
§ 17 Absatz 2 Nr. 3 - Summenlast der Netzverluste
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§ 17 Absatz 2 Nr. 3 - Summenlast der Netzverluste (csv-Format)
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Hochlastfenster nach § 19 Absatz 2 StromNEV
Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster 2025
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Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster 2024
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Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster 2023
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Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster 2022
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Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster 2021
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Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster 2020
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