Bedingungen für den Netzanschluss und Netzzugang
Für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz der MWG gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) und die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV:
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
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Ergänzende Bedingungen zur NDAV gültig ab 01.01.2012
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Technische Rahmenbedingungen und Richtlinien
Die an eine Leitung der Maintal-Werke GmbH angeschlossenen Gasanlagen des Netzendkunden einschließlich der Gebäude, oder Gasanlagen über die der Kunde vor- oder nachgeschaltet transportieren lässt, müssen folgenden Richtlinien entsprechen:
- den Regeln der Technik
- den Bestimmungen des Regelwerks des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
- den berufsgenossenschaftlichen, baubehördlichen, polizeilichen und anderen behördlichen Vorschriften
- den gesetzlichen Bestimmungen
Der Netzendkunde ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Regeln, Vorschriften und Bestimmungen. Dies gilt auch für die ihm obliegende Erstellung, Überwachung (Wartung und Kontrolle) und Unterhaltung (Instandsetzung und Reparatur) seiner Gasanlagen.
Netzanschlussvertrag Gas
Der Netzanschlussvertrag zwischen dem Anschlussnehmer (Eigentümer der Verbrauchsstelle) und der Maintal-Werke GmbH regelt die technische Anbindung der Verbrauchsstelle an das Gasversorgungsnetz sowie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Der Vertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer und der Maintal-Werke GmbH geschlossen.