Moderne Messeinrichtungen

Ausstattung Ihrer Messstelle mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)

Der Gesetzgeber hat durch das im September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz, uns als Ihren grundzuständigen Messstellenbetreiber, den flächendeckenden Einbau von intelligenter Messtechnik vorgeschrieben.

Die Ausstattung hat bis zum Jahr 2032, bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, bis zur Fertigstellung des Gebäudes zu erfolgen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen zu den modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Vorteile einer modernen Messeinrichtung

  • Spiegelt den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wieder
  • Kontinuierliche Registrierung des Stromverbrauchs und der Leistung
  • Stromverbrauch wird transparent über das Display einsehbar
  • Keine Speicherung persönlicher Daten
  • Löschung der aufgezeichneten Verbrauchswerte jederzeit möglich
  • Abruf der Daten durch PIN geschützt (PIN Anforderung siehe Kurzanleitung des Stromzählers)

Zeitplan und Vorgehen des Zähleraustauschs

Der Einbaustart moderner Messeinrichtungen ist bereits erfolgt. Bei intelligenten Messsystemen steht dieser noch aus. Erst wenn zertifizierte, den hohen Sicherheitsanforderungen erfüllende Geräte verfügbar sind, startet der Einbau. Der Zählerwechsel erfolgt schrittweise bis spätestens 2032. Wann Ihr Zähler gewechselt wird, hängt von den individuell zutreffenden Bedingungen ab. Sie brauchen sich erst einmal um nichts zu kümmern und werden rechtzeitig vor dem Zählerwechsel informiert.

Vorgehen:

  1. Vor dem Wechsel Ihres Zählers werden Sie per Brief über den anstehenden Wechsel informiert.
  2. Für den Wechsel wird ein Termin mit Ihnen vereinbart.
  3. Zum vereinbarten Termin kommt ein Zählermonteur und tauscht Ihren alten Zähler gegen ein neues Gerät.
  4. Ihr Zähler erfüllt nun den Stand der Technik, sodass Sie von den Vorteilen profitieren.

Vertragliche Grundlagen

 

Haben Sie Fragen? - Wir helfen Ihnen weiter!

Hinweis: Uns stehen nur die Pin´s im PLZ-Bereich 63477 zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner
   
Stefan Schönfelder

06181/94106-92

msb@maintal-werke.de

Felix Nolte

06181/94106-93

msb@maintal-werke.de

Ausführlichere Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW e.V. sowie im Informationsflayer des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Weitere Informationen:

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