Energiepreisbremsen
Die gestiegenen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen sehr stark.
Die Bundesregierung hat deshalb weitere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Die Entlastungsbeträge werden aus Bundesmitteln finanziert. Energie zu sparen lohnt sich weiterhin, nicht nur der Umwelt zur Liebe!
Entlastungen durch die Strompreisbremse
- Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch unter 30.000 kWh wird der Strompreis für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt. Für den darüberliegenden Anteil wird dann weiterhin der mit dem Energieversorger vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gezahlt.
- Für große Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 30.000 kWh wird der Preisdeckel für 70 % des Verbrauchs aus dem Jahr 2021 auf 13 ct/kWh (zzgl. Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile inkl. Umsatzsteuer) angesetzt.
- Die Strompreisbremse tritt ab März 2023 in Kraft, gilt rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 und gilt damit zunächst für das ganze Jahr 2023 mit der Option einer Verlängerung bis April 2024
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass sich ein Preisvergleich lohnen kann.
Zeitvariable Messung (HT/NT)
Kunden mit einer zeitvariablen Messung (HT/NT) erhalten für die zeitliche Gültigkeit des Schwachlast/Niedertarifs (NT) eine zusätzliche Entlastung für den Zeitraum von August bis Dezember 2023.
Kunden mit einer zeitvariablen Messung (HT/NT) erhalten für die zeitliche Gültigkeit des Niedertarifs (NT) einen Referenzpreis von 28 ct/kWh. Für die Hochtarifzeit wird zeitlich der Referenzpreis von 40 ct/kWh gewichtet. Für die Energie, die über die 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht wird, zahlen die Kundinnen und Kunden den vertraglich vereinbarten Tarif.
Berechnen Sie hier Ihre Entlastung für Strom
Entlastungen durch die Gaspreisbremse
- Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch unter 1,5 Mio kWh wird der Gaspreis für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh gedeckelt. Für den darüberliegenden Anteil wird dann weiterhin der mit dem Energieversorger vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gezahlt. Die Differenz, die sich aus dieser Entlastung ergibt, wird aus Mitteln des Bundes finanziert und an die Energieversorger ausgezahlt.
- Für große Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch von über 1,5 Millionen kWh wird der Preisdeckel für 70 % des Verbrauchs aus dem Jahr 2021 auf 7 ct/kWh (zzgl. Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile inkl. Umsatzsteuer) angesetzt.
- Die Gaspreisbremse tritt ab März 2023 in Kraft, gilt rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 und gilt damit zunächst für das ganze Jahr 2023 mit der Option einer Verlängerung bis April 2024.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass sich ein Preisvergleich lohnen kann.