Opa + Enkel, Timo Geibel für die Maintal-Werke ©
Bequem. Sauber.
Von hier.

Wärme - bequem, sauber, von hier

Wärme für Heizzwecke und Warmwasser in Haushalt und Betrieben funktioniert emissionsfrei.

Sie entsteht bei der Stromerzeugung im Heizkraftwerk. Die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme nennt man auch Kraft-Wärme-Kopplung. Dies nutzt Brennstoffe besonders rationell.

Unser Service für Sie

  • nur einen Ansprechpartner für alle Fragen der Wärmeversorgung
  • Kein Risiko. Ihre Kompaktstation wird in unserem Auftrag installiert und verbleibt in unserem Eigentum
  • Errichtung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung alles aus einer Hand

Zu unseren Wärmekunden gehören unter anderm die Stadt Maintal, der Main-Kinzig-Kreis, Öffentliche Träger, Wohnungsbaugesellschaften und viele Privatkunden.

Dezember-Soforthilfe für Wärmekunden

Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz sieht gleichfalls eine Soforthilfe für Wärmekundinnen und -kunden vor.

Sie erhalten die Dezember-Soforthilfe, wenn:

  • Ihr Jahresverbrauch nicht über 1 500 000 kWh betragen hat und Sie kein zugelassenes Krankenhaus sind

oder Sie sind– unabhängig von Ihrem Jahresverbrauch –

  • Letztverbraucher, der das Erdgas weit überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft bezieht
  • eine zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuches soziale Leistungen erbringt
  • eine Kindertagesstätte oder andere Einrichtung die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuches soziale Leistungen erbringt
  • eine staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtung des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs
  • eine Bildungseinrichtung der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein
  • eine Einrichtung der medizinischen Rehabilitation
  • eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation oder eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
  • ein anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Wenn Sie Mieter sind, werden Sie zwar entlastet, jedoch nicht direkt von uns als Wärmeversorger, sondern von Ihrem Vermieter über die nächste Heizkostenabrechnung. In dieser muss Ihr Vermieter die konkrete Höhe der Entlastung gesondert ausweisen.

Damit wir die Entlastung, die aus Mitteln des Bundes finanziert wird, erfolgreich umsetzen können, müssen wir folgende Daten unserer Kunden an einen Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weitergeben:

  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer des Kunden
  • Postanschrift des Kunden
  • Abschlagszahlung des Kunden für September
  • Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums