Deutliche Strom- und Gaspreiserhöhung

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 steigen die Strom- und Gaspreise erheblich an. Ursächlich dafür sind die extrem gestiegenen Handelspreise und höhere Netzentgelte.

Strompreise
Zwei Jahre lang konnten die Strompreise stabil gehalten werden – die letzte Preiserhöhung gab es mit Wirkung zum 1. Januar 2021. Durch den von der Bundesregierung beschlossenen Wegfall der „EEG-Umlage“ zum 1. Juli 2022 profitierten die Kunden zwischenzeitlich sogar von einer Preissenkung. Nun können wir insbesondere die massiv gestiegenen Handelspreise an den Energiemärkten nicht mehr auffangen und erhöhen zum 1. Januar 2023 die Strompreise. Somit ergeben sich über die verschiedenen Verbrauchsfälle unterschiedliche Preisentwicklungen für den Stromverbrauch. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Tarif „MWG2022“ zahlt beispielsweise statt bislang 22,35 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) nun 33,83 Ct/kWh. Das bedeutet bei diesem Beispiel in Summe monatliche Mehrkosten für Strom von 28,70 Euro (brutto).

Gaspreise
Die extrem gestiegenen Handelspreise und höhere Netzentgelte sorgen auch beim Gas für einen deutlichen Preisanstieg zum 1. Januar 2023: So steigt beispielsweise der Arbeitspreis für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden im Tarif „MWGFix22“ von bislang 15,60 Ct/kWh auf 23,48 Ct/kWh. Das bedeutet in diesem Musterfall insgesamt monatliche Mehrkosten in Höhe von 118,20 Euro (brutto) für Gas.

Bundesregierung plant weitere Entlastungen
Mit einem 200-Milliarden-Euro-Paket will die Bundesregierung die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Vorgesehen sind unter anderem die Einführung einer Strompreisbremse und einer Gaspreisbremse in 2023. Bis zur Einführung der Gaspreisbremse ist zudem eine einmalige Soforthilfe im Dezember für Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh geplant. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür werden derzeit auf Bundesebene erarbeitet. Sobald Details zur konkreten Ausgestaltung vorliegen, wird die MWG ihre Kunden ausführlich informieren.

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