Aktuelles rund um die Maintal-Werke, Paul Sellinger für die Maintal-Werke ©

MwSt.-Änderung ab 01.07.2020 - Zählerzwischenablesung

Aufgrund des Corona-Konjunkturpaketes der Bundesregierung sinken zeitlich begrenzt die Mehrwertsteuersätze.

Die Senkung der Mehrwertsteuer gilt auch für Energie- und Wasserlieferungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020.

Bei Energielieferungen sinkt der Satz von 19 % auf 16 % und bei Wasserlieferungen von 7 % auf 5 %. Wir werden diese Senkung in vollem Umfang an unsere Kunden weitergeben. Die Abrechnung für das laufende Jahr erfolgt wie gewohnt im Januar 2021. Die niedrigeren Steuersätze werden bei der Abrechnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angewendet.

Gerne können Sie eine Zwischenablesung Ihrer Strom-, Gas- und Wasserzähler vornehmen. Ohne Ablesung erfolgt eine rechnerische Ermittlung Ihrer Zählerstände bis zum Stichtag des Mehrwertsteuer-Splits Ende Juni. 

Übermitteln Sie uns daher bitte gerne bis spätestens 31.07.2020 Ihre Zählerstände, zum Stand 30.06.2020. Ihnen stehen dafür folgende Wege zur Verfügung:

Sollten Sie hierüber mehr Informationen benötigen, stehen Ihnen unsere Kollegen/innen aus dem Servicecenter mit Rat und Tat telefonisch unter 06181/94106-64 oder persönlich zu den üblichen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Die Brutto-Preise welche teilweise in Dokumenten mit 19% ausgewiesen sind, werden selbstverständlich nur mit 16% abgerechnet. Wir verzichten darauf sämtliche Dokument zu ändern!


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