Maßnahmen zur Energieeinsparung - EnSikuMaV

Energiesparen ist das Gebot der Stunde

Am 24.08.2022 hat das Bundeskabinett die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) kurz:

Einsparverordnung beschlossen. Diese besagt, dass Ihr Gas-/ und Wärmeversorger Ihnen Informationen über Verbrauch und Energiekosten der letzten Abrechnung zur Verfügung stellt. Der Verordnungsgeber geht davon aus, dass der Energieverbrauch bei Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad um 6 Prozent sinkt. Zudem legt er, so die Begründung der Verordnung, einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 165 kWh pro Quadratmeter
Wohnfläche und Jahr zugrunde.

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