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Maintal Werke warnen vor Haustürgeschäften

In unserem Netzgebiet sind derzeit wieder Drückerkolonnen unterwegs, die an der Haustür Strom- und Gaslieferverträge abschließen wollen.

Dabei geben sich einzelne Personen fälschlicherweise als Mitarbeitende der Maintal Werke aus. Sie behaupten unter anderem, die Maintal Werke seien insolvent oder würden mit ihnen zusammenarbeiten, sodass die Abrechnung künftig nicht mehr über die Maintal-Werke erfolge.

In den vergangenen Tagen haben sich mehrere Bürgerinnen und Bürger bei uns gemeldet, nachdem ihnen an der Haustür ein vermeintlicher Mitarbeiter gegenüberstand. Unter dem Vorwand, Zählerstände ablesen zu müssen, wurden sensible Daten abgefragt oder direkt vermeintlich günstige Strom- und Gasverträge angeboten. In allen bekannten Fällen handelte es sich nicht um Mitarbeitende der Maintal Werke.

„Bundesweit tätige Energieanbieter setzen immer wieder externe Vertriebsfirmen ein, die gezielt Haustürgeschäfte durchführen“, erklären wir. „Dabei wird häufig vorgetäuscht, man arbeite für den örtlichen Energieversorger. So wird Vertrauen erschlichen und an Zähler- oder Kundendaten gelangt. Mit diesen Informationen kann sogar ein Lieferantenwechsel angestoßen werden – auch ohne Unterschrift“, sagt Timo Geibel, Vertriebsleiter der Maintal Werke.

Wir tätigen keine Haustürgeschäfte

Wir stellen klar, dass wir grundsätzlich keine Verträge an der Haustür abschließen. Unsere Mitarbeitenden, etwa zur Zählerablesung oder bei Wartungsarbeiten, können sich jederzeit mit einem Dienstausweis ausweisen. Zudem sind sie mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und müssen nur in Ausnahmefällen nach Zählerstandorten oder Namen fragen.

Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden, keine sensiblen Daten preiszugeben und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Im Zweifel empfehlen wir, direkt telefonisch Kontakt mit uns aufzunehmen.

Widerrufsrecht nutzen

Sollte bereits ein Vertrag abgeschlossen worden sein und eine Vertragsbestätigung im Briefkasten liegen, besteht weiterhin Handlungsspielraum: „Bei Haustürgeschäften gilt eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, innerhalb derer Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten können“, erklären wir. Der Widerruf sollte idealerweise per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.

Wir unterstützen Betroffene dabei gerne. „Bitte melden Sie sich in jedem Fall bei uns, wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt. Bei fragwürdigen Vertriebsmethoden gehen wir auch juristisch gegen Mitbewerber vor und sind dabei auf Hinweise und Aussagen unserer Kundinnen und Kunden angewiesen“, so Geibel.

In bestimmten Fällen können wir sogar dabei helfen, einen ungewollten Lieferantenwechsel rückgängig zu machen – selbst dann, wenn die gesetzliche Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.

Unsere Tipps

  • Nach Namen und Mitarbeiterausweis fragen
  • Sich nicht unter Druck setzen lassen
  • Keine sensiblen Daten (z. B. Zähler- oder Kundennummern, Bankdaten) weitergeben
  • Keine Verträge an der Haustür unterschreiben
  • Wenn möglich, eine zweite Person als Zeugen hinzuziehen
  • Bei Betrugsverdacht Polizei und Maintal-Werke informieren

Hinweis: Auch unerlaubte Telefonwerbung („Cold Calls“) für Strom- oder Gaslieferverträge ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Hinweise nimmt die Bundesnetzagentur entgegen.

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