Schneller Wechsel, klare Regeln: Das ändert sich ab Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a EnWG) in Kraft:

Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel verpflichtet alle Netzbetreiber dazu, den Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden umzusetzen – sofern die Daten elektronisch und vollständig übermittelt wurden.

Ziel der Regelung ist es, den Wettbewerb auf dem Strommarkt zu stärken und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen zügigen Anbieterwechsel zu ermöglichen. Die Umsetzung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, weshalb vollständige und korrekte Angaben bei der Anmeldung künftig noch wichtiger sind.

Was bedeutet das für Sie als Stromkundin oder Stromkunde?
Wenn Ihr aktueller Stromvertrag endet oder Sie in eine neue Wohnung ziehen, muss Ihr neuer Anbieter spätestens am folgenden Werktag die Belieferung übernehmen – vorausgesetzt, alle erforderlichen Informationen liegen vollständig und rechtzeitig vor.

Die Energieversorgung ist dabei jederzeit sichergestellt. Es kommt zu keiner Unterbrechung, auch nicht während des Wechsels.

Bitte beachten Sie:
Ab dem 06.06.2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr zulässig. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie Ihre Daten idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus übermitteln.

Wichtige Hinweise zum Ablauf bei einem Umzug:

1. Frühzeitig planen
Melden Sie Ein- oder Auszug bzw. einen Anbieterwechsel mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Wechseltermin. Nur so können Kündigungsfristen eingehalten und eine unterbrechungsfreie Versorgung sichergestellt werden.

2. Daten sorgfältig prüfen
Achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben – insbesondere auf die korrekte Anschrift, die Zählernummer und die Marktlokations-ID (MaLo-ID). Unvollständige Daten können den Wechsel verzögern oder verhindern.

3. Zählerstand rechtzeitig übermitteln
Lesen Sie den Zählerstand am Tag des Umzugs oder Vertragswechsels ab und übermitteln Sie diesen fristgerecht an Ihren aktuellen oder neuen Anbieter.

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