MWGaqua
MWGaqua bietet Ihnen bestes Trinkwasser. Unser Wasser können Sie rund um die Uhr bequem und zuverlässig genießen: Wasserhahn aufdrehen genügt.
Die Vorteile von MWGaqua auf einen Blick:
- Herausragende Qualität
Das Maintaler Trinkwasser kommt quellfrisch aus dem Vogelsberg und Wachenbuchen - Sehr gute Analysewerte
Alle Analysewerte des MWGaqua Trinkwassers unterschreiten die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung - Trinkgenuss direkt aus dem Wasserhahn
Lebenswichtige Mineralstoffe machen das MWGaqua Trinkwasser zum erfrischenden Bestandteil einer gesunden Ernährung
- Preisgünstig
Wer MWGaqua aus der Leitung genießt, spart die Kosten für Mineralwasser aus dem Supermarkt - Für die Zubereitung von Babynahrung
Beste Wasserqualität macht MWGaqua zu einem wertvollen Lebensmittel - auch für Babys - Qualität gesichert
Die hohe Qualität von MWGaqua sichern die Maintal-Werke für nachfolgende Generationen
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Der aktuell gültige Wasserpreis
Allgemeiner Tarif (Tarif 3000) Nettopreis Bruttopreis** Mengenpreis €/m³ 1,73 1,85 Grundpreis
Der Grundpreis ist von der Nenngröße der benötigten Durchflussmenge pro Stunde (h) abhängig.
(Qn Nenndurchfluss bzw. neue Bezeichnung Q3 Dauerdurchfluss)
für Hauswasserzähler neue Bezeichnung Nettopreis* Bruttopreis** Qn 2,5 (5 m³/h) Q3=4 48,00 51,36 Qn 6,0 (10 m³/h) Q3=10 108,00 115,56 Qn 10,0 (20 m³/h) Q3=16 240,00 256,80 für Großwasserzähler Qn 15,0 (35 m³/h) Q3=25 540,00 577,80 Qn 40,0 (110 m³/h) Q3=63 1.080,00 1.155,60 Qn 60,0 (180 m³/h) Q3=100 1.560,00 1.669,20 * in Euro pro Jahr
** mit der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer von 7 %
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Allgemeine Versorgungsbedingungen
Allgemeine Versorgungsbedingungen
Die Versorgung mit Trinkwasser unterliegt gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html
Verordnung über die Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser. Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV 2001 Neufassung v. 28.11.2011).
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Abwasser-Gebühren
Abwasser-Gebühren
Kanalbenutzungsgebühr - Frischwasserverbrauch/Schmutzwasser
Kanalbenutzungsgebühren werden gemäß der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Maintal, Klosterhofstraße 4-6, 63477 Maintal erhoben.
Schmutzwassergebühr (gültig ab 01.01.2013)
Grundgebühr - Diese bemisst sich an der möglichen Duchflussmenge (QN) des Wasserzählers (WZ) Verbrauchsabhängige Gebühr - verbrauchtes Trinkwasser WZ
Grundgebühr - Diese bemisst sich an der möglichen Duchflussmenge (QN) des Wasserzählers (WZ) Verbrauchsabhängige Gebühr - verbrauchtes Trinkwasser WZ bis QN 2,5 39,80 €/a 1,90 € pro m³ QN 2,5 bis QN 6,0 91,50 €/a 1,90 € pro m³ WZ größer QN 6,0 bis QN 10 521,00 €/a 1,90 € pro m³ WZ größer QN 10 bis QN 15 1.262,70 €/a 1,90 € pro m³ WZ größer QN 15 3.030,50 €/a 1,90 € pro m³ Fragen diesbezüglich richten Sie bitte direkt an die Stadt Maintal Tel. 06181/400-235.
Hinweis zur Kanalbenutzungsgebühr - Niederschlagswasser
Die Erhebung der Gebühren für das Niederschlagswasser erfolgt mittels gesondertem Bescheid durch die Stadt Maintal, Fachdienst Steuern, Tel. 06181/400-230.