Trinkwasserampel

Trinkwasser ist eine kostbare Ressource. Seine Verfügbarkeit hängt mit dem Stand des Grundwassers zusammen.

Mit unserer Trinkwasserampel wollen wir Ihnen eine Orientierung bieten, wie der aktuelle Wasserstand ist. Damit Sie im Falle eines Mangels rechtzeitig vorsorgen können.

Denn die Ampel zeigt an, wieviel Trinkwasser im nächsten Monat bereitgestellt werden kann.

Das ist der aktuelle Ampelstand

Die Ampel ist grün = gute Trinkwasserverfügbarkeit

Was bedeuten die Ampelfarben?

Die Ampel ist grün = gute Trinkwasserverfügbarkeit

Es bestehen keine Einschränkungen im Bezug oder in der Förderung von Trinkwasser. Der Trinkwasserverbrauch liegt deutlich unterhalb des Tagesspitzenverbrauchs.

Die Entnahme aus dem Trinkwassernetz kann ohne Einschränkung erfolgen, Wasser sparen ist trotzdem immer sinnvoll, denn Trinkwasser ist eine wertvolle Ressource.

Achten Sie bitte auf ein mögliches Umschalten der Ampelphase!

Die Ampel ist gelb= mässige Trinkwasserverfügbarkeit

Da ich der Verbrauch dem bisher gemessenen Tagesspitzenverbrauch nähert, ist eine Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs notwendig.

Dazu ist es gekommen, weil die Trinkwasserabnahme  auf hohem Niveau liegt  und /oder Reduzierungen in Bezug auf Trinkwasser bestehen.

Um den Trinkwasserverbrauch zu reduzieren,  halten Sie bitte folgende Regeln ein:

  • Verwenden Sie Trinkwasser sparsam und nur dort, wo es notwendig ist.
  • Die Gartenbewässerung sollte auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche eingeschränkt werden.
  • Auf die Bewässerung von Rasenflächen sollte verzichtet werden.
  • Die Verwendung von Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen, zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen sollte unterlassen werden.
  • Das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern sollte unterlassen werden.
  • Falls Sie dringend größere Mengen Trinkwasser entnehmen müssen, z.B. bei Bautätigkeiten aus Standrohren, bitten wir Sie, dies vorab mit uns abzustimmen.

Die Ampel ist rot = ungenügende Trinkwasserverfügbarkeit

Eine Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist dringend notwendig.

Das ergibt sich daraus, dass der  Trinkwasserverbrauch seit mehreren Tagen Tagesspitzenwerte erreicht und/ oder es zu Ausfällen beim Bezug von Fremdwasser kommt. Ggf kann die Versorgung nur noch durch den maximalen Bezug von Fremdwasser gedeckt werden.

Zusätzlich zu den Vorgaben der gelben Ampel sind weitere Maßnahmen erforderlich: 

Wir apellieren daher dringend an Sie, ergänzend zu den Vorgaben der gelben Ampel,

  • die Verwendung von Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen, zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen zu unterlassen! 
  • das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern zu unterlassen!
  • die Garten-/Rasenbewässerung zu unterlassen! (Die Bewässerung von Nutz- und Balkonpflanzen ist hiervon ausgenommen)
  • nur noch Neuanpflanzungen moderat zu bewässern!
  • die Entnahme von Trinkwasser über Standrohre zu unterlassen!

Wassernotstand: stark eingeschränkte Trinkwasserverfügbarkeit

Das verfügbare Trinkwasser ist stark eingeschränkt.

Durch anhaltenden Spitzenverbrauch, eingestellte Fördermöglichkeiten und/oder Einstellung des Fremdwasserbezugs ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Trinkwasserversorgung gefährdet.


Zur weiteren Gefahrenabwehr werden nach Notfallplan Bürgermeister und/oder der Landrat hinzugezogen. Die Kommunen könnten Verordnungen zum Steuern der Wasserabnahme erlassen, die Verbote und Ordnungsgelder beinhalten.


Die Kreiswerke könnten die Wasserlieferungen (teilweise) einstellen, z. B. durch Festlegen von Entnahmezeiten oder das Sperren von Entnahmegruppen.

Die Gefahrenabwehrverordnung verbietet im Einzelnen:

  • Das Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, Gärten und Kleingärten.
  • Das Befüllen von Zisternen oder Teichen.
  • Das Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen und Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen, Dächern sowie sonstigen Anlagen und Bauwerken.
  • Das Betreiben von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken, Fischbecken, privaten Freibädern und ähnlichen Einrichtungen.
  • Das Kühlen oder Reinigen von Anlagen und Gegenständen am fließenden Wasserstrahl oder durch Berieseln sowie zum Betrieb von Klimaanlagen.
  • Das Waschen von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.
  • Das Berieseln von Baustellen z.B. bei Abbrucharbeiten zur Reduzierung von Staubentwicklung, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

Trinkwasser darf dann nur noch für den menschlichen Gebrauch, wie Reinigung, Körperpflege oder Zubereitung von Mahlzeiten genutzt werden.

Startseite Service Antworten, Tipps und Informationen Trinkwasserampel