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Abwendungsvereinbarung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromGVV / GasGVV

Wenn Sie von einer Versorgungseinstellung bedroht sind, haben Sie die Möglichkeit, durch eine sogenannte Abwendungsvereinbarung die Einstellung der Energieversorgung zu vermeiden. Diese Möglichkeit bieten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 19 StromGVV bzw. GasGVV).

Voraussetzungen für den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung

  • Sie haben eine Sperrankündigung wegen Zahlungsrückständen gemäß § 19 Abs. 1 StromGVV bzw. GasGVV erhalten.

  • Die offenen Forderungen (z. B. ausstehende Abschläge, Rechnungen oder Mahnkosten) betragen mindestens 100 Euro.

  • Es liegt kein nachweislicher Missbrauch der Energieversorgung vor.

  • Sie sind bereit, den offenen Betrag in zumutbaren monatlichen Raten vollständig innerhalb von 6 Monaten (in begründeten Einzelfällen bis zu 12 Monaten) zu begleichen.

  • Sie erklären sich mit den Bedingungen der Abwendungsvereinbarung einverstanden, insbesondere mit der fristgerechten Zahlung der Raten (ggf. per SEPA-Lastschrift).

  • Es besteht keine offene Forderung aus einer bereits zuvor vereinbarten, aber nicht eingehaltenen Ratenzahlung oder Abwendungsvereinbarung.

 

Sprechen Sie uns am besten frühzeitig an – das ist entscheidend!

Sollte eine Zahlung einmal nicht fristgerecht bei uns eingehen, beginnt automatisch ein mehrstufiges Mahnverfahren. Im schlimmsten Fall kann dies bis zur Sperrung Ihres Zählers oder sogar zur Kündigung des Vertrags führen. Das möchten wir natürlich vermeiden – gemeinsam finden wir sicher eine Lösung. Nachfolgend sehen Sie den Ablauf des Mahnverfahrens:

Mahnung

Sollten wir von Ihnen keine Rückmeldung erhalten haben, senden wir Ihnen eine Mahnung zu. Diese enthält den Hinweis auf eine mögliche Sperrung, sofern die Beträge nicht gezahlt worden sind.

Sperrankündigung

Bleiben die Zahlungsverpflichtungen Ihrerseits weiterhin aus, folgt die Sperrung Ihres Zählers. Bitte beachten Sie, dass eine Abwendungsvereinbarung dann nicht mehr erfolgen kann.

Weitere Kosten

Bei Nichtzahlung von Rechnungen und monatlichen Abschlagszahlungen drohen weitere Kosten durch Gerichts- sowie Inkassokosten und Sperrgebühren.
 

 

Kontakt

Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefonisch (06181) 9 41 06 -64 (Kundencenter)

Per E-Mail unter kunden@maintal-werke.de

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