Anschluss von Erzeugungsanlagen
Hier finden Sie nützliche Informationen und Dokumente zum Anschluss einer Erzeugungsanlage. Um einen zügigen Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage zu gewährleisten, wird empfohlen, vorab folgende Punkte zu beachten. Zur Beantwortung einer Anfrage bezüglich des Anschlusses einer Erzeugungsanlage werden verschiedene Unterlagen, z.B. Datenblätter, Erklärungen, etc. benötigt. Nach Erhalt sämtlicher relevanter Unterlagen wird eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dabei werden die Auswirkungen Ihrer Erzeugungsanlage auf das Versorgungsnetz untersucht. Anschließend erfolgt die Mitteilung, wo und in welcher Form Sie Ihre Erzeugungsanlage an das Versorgungsnetz der Maintal-Werke-GmbH anschließen können.
In unserem Download-Center ganz unten finden Sie zwei PDF-Dateien (Photovoltaik und BHKW), die alle notwendigen Unterlagen zur Beantragung / Inbetriebnahme einschl. Checkliste beinhalten.
Allgemeine Informationen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bezüglich Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012
Netzverträglichkeitsprüfung
Der mit der wachsenden Anzahl von Einspeiseanlagen verbundene Aufwand zur Integration in das Versorgungsnetz der Maintal-Werke-GmbH und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, machen es notwendig, eine Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) durchzuführen. Dabei wird ermittelt, ob ein Anschluss mit der gewünschten Einspeiseleistung am vorhandenen Netzanschluss, bzw. an einem von Ihnen benannten Netzverknüpfungspunkt möglich ist. Sollte eine Einspeisung mit der gewünschten Einspeiseleistung nicht möglich sein, wird die maximal mögliche Einspeiseleistung am Netzanschluss bzw. am benannten Netzverknüpfungspunkt (Netzverträglichkeitsprüfung vorhandenen Netzverknüpfungspunkt) ermittelt. Als zusätzliche Dienstleistung wird angeboten, einen Netzverknüpfungspunkt für die gewünschte Einspeiseleistung zu ermitteln (Netzverträglichkeitsprüfung zusätzlicher Netzverknüpfungspunkt). Für die Netzverträglichkeitsprüfungen werden zur Deckung der Aufwendungen pauschale Entgelte erhoben:
| Kostenberechnung für die Netzverträglichkeitsprüfung | ||
|---|---|---|
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NVP am Netzanschlusspunkt | NVP zusätzlicher Netzverknüpfungspunkt |
| > 30 kW - 100 kW | 339,80 € (netto) | 931,53 € (netto) |
| > 100 kW - 500 kW | 436,80 € (netto) | 1.028,53 € (netto) |
| > 500 kW | 485,30 € (netto) | 1.077,03 € (netto) |
| Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. | ||
Bei Photovoltaikanlagen wird die Modulleistung in kWp als maßgebliche Bezugsgröße für die Leistungsermittlung herangezogen.

